Falls Bund und Kantone ihre klimapolitischen Zielsetzungen im Gebäudebereich verfehlen, sollte es ab 2029 verboten werden, Öl- und Gasheizungen zu installieren. Diesen Vorschlag hat der Bundesrat Ende 2016 in die Vernehmlassung geschickt. Seit dem 1. Dezember 2017 ist klar: Das «subsidiäre» Verbot kommt nicht. Aber wie hätte es sich überhaupt ausgewirkt? Eine Studie zeigt: Vom Verbot wären 2029 bis 2050 rund 120'000 bis 280'000 Gebäude betroffen gewesen, davon mehr als drei Viertel im Besitz von privaten, nicht institutionellen HauseigentümerInnen. «Betroffen» heisst: Ohne das Verbot hätten diese ihre alte Heizung wieder durch eine neue Öl- oder Gasheizung ersetzt. Mit dem Verbot wären sie gezwungen gewesen, zusätzlich zu investieren und das Heizsystem wechseln.
Die CO2-Emissionen aus Gebäuden gegenüber 1990 halbieren – das wollen Bund und Kantone bis spätestens 2027 erreichen. Ob das gelingt, hängt davon ab, wie sich die Heizöl- und Erdgaspreise entwickeln und ob die Kantone die Installation von Öl- und Gasheizungen ab 2020 per Gesetz stärker einschränken. Falls Bund und Kantone das Ziel verfehlen, so der Vorschlag des Bundesrats in der Vernehmlassungsvorlage von 2016, solle ein subsidiäres Öl- und Gasheizungsverbot in Kraft treten. Als Grundlage haben INFRAS und TEP Energy im Auftrag des Bundesamts für Umwelt untersucht, wie sich ein solches Verbot auswirken würde. Mit der Botschaft des Bundesrates zum CO2-Gesetz ab 2020 ist nun klar, dass das Verbot in dieser Form nicht kommt. Anstatt dessen sollen bei Zielverfehlung ab 2029 landesweit einheitliche CO2-Grenzwerte für Gebäude eingeführt werden.