Verlagerungsbericht 2023

Der alpenquerende Güterverkehr hängt vom italienischen Aussenhandel ab

21. Dezember 2023

Den Verkehr von der Strasse auf die Schiene verlegen: Das zusätzliche Potenzial liegt in den Kurzstrecken. Im Auftrag des Bundesamts für Verkehr (BAV) hat INFRAS die Perspektiven zum alpenquerenden Güterverkehr aufdatiert und das Verlagerungspotential aufgezeigt. Die Ergebnisse dienen dem BAV als Grundlage für den Verlagerungsbericht 2023.


Ein Güterzug fährt auf der nördlichen Bergstrecke des Gotthards. (Foto: Keystone-SDA)
Ein Güterzug fährt auf der nördlichen Bergstrecke des Gotthards. (Foto: Keystone-SDA)

Seit 1994 schreibt die Schweizer Bundesverfassung vor, dass der Güterverkehr durch die Alpen von der Strasse auf die Schiene zu verlagern ist. Aktuell erreicht die Bahn einen Marktanteil von 74%. Ziel bleibt es, die Verlagerung weiter voranzutreiben. Vor diesem Hintergrund verfasst der Bundesrat alle zwei Jahre einen Bericht über die Wirksamkeit der Massnahmen und den Stand der Verlagerung.

Im Auftrag des BAV hat INFRAS zwei Studien zum alpenquerenden Güterverkehr verfasst: Perspektiven alpenquerender Güterverkehr 2050 sowie Zusätzliches Verlagerungspotenzial im alpenquerenden Güterverkehr.

Prognosen bis 2030 bestätigt

Die bestehenden Prognosen bis 2030 wurden bestätigt. Längerfristig bis 2050 ist der italienische Aussenhandel die bestimmende Grösse für den alpenquerenden Güterverkehr in der Schweiz. Für den gesamtmodalen alpenquerenden Güterverkehr resultiert eine langfristige Wachstumserwartung zwischen 16% und 40%. Dazu gehören der Transitverkehr sowie der Schweizer Binnen-, Import- und Exportverkehr.

Zusätzliches Verlagerungspotenzial auf kürzeren Strecken

In der Studie zum Verlagerungspotenzial hat INFRAS untersucht, ob die Bahn zusätzliche Verlagerungen aus den verbleibenden Strassentransporten aufnehmen könnte. Die Analysen haben gezeigt, dass dafür noch ein gewisses Potenzial vorhanden ist. Dieses liegt vor allem im Schweizerischen Binnen-, Import- und Exportverkehr, auch weil hier der Bahnanteil deutlich geringer ist als im Transitverkehr.

Bundesrat beschliesst Anpassungen

Der Bundesrat hat beschlossen, den alpenquerenden unbegleiteten Verkehr über kurze Distanzen gezielter zu fördern. Ziel ist, die höchstmögliche Subventionseffizienz zu erreichen. Daher wird in der Gütertransportverordnung (GüTV) der Grenzwert für Abgeltungen bei einer Distanz von unter 600 Kilometern festgelegt und gleichzeitig eine Kann-Formulierung eingefügt.

Die Anpassung der Förderbedingungen ermöglicht somit eine gezieltere Förderung; und zwar des gesamten Schweizer Binnenverkehrs, fast aller Import- und Exportverkehre sowie des Transitverkehrs, mit Quelle und Ziel Süddeutschland. Neu schliesst die Förderung auch potenzielle Verkehre aus Teilen Lothringens und dem Elsass mit ein. Die Anpassung des Artikels 15 GüTV führt dazu, dass diese Verkehrsangebote explizit höher abgegolten werden als solche über weite Distanzen.

Weitere Informationen

Projektteam

Lutz Ickert Bereichsleiter, Partner
Stephan Osterwald Projektleiter
Anne Greinus Geschäftsleiterin, Partnerin
Maleika Wörner Wissenschaftliche Beraterin
Markus Maibach Bereichsleiter, Partner

Projekt

Aktualisierung der Perspektiven alpenquerender Güterverkehr; Zusätzliches Verlagerungspotenzial im AQGV

Laufzeit

2022 - 2023

Themen


Leistungen


Auftraggeber

Bundesamt für Verkehr BAV

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Kontakt

Lutz Ickert Bereichsleiter, Partner