Trassenpreise

Trassenpreisbremse für den Schienen­verkehr: ein Politikum in Deutschland

3. Oktober 2024

Die DB InfraGO erhebt vollkostenbasierte Trassenpreise für die Nutzung der Bahninfrastruktur. Das Policy Paper im Auftrag von DIE GÜTERBAHNEN zeigt: Der Schienenpersonennahverkehr wird aufgrund einer Trassenpreisbremse massgeblich entlastet. Fern- und Güterverkehr müssen dafür mehr zahlen.


Für den Betrieb und Erhalt der Bahninfrastruktur werden Trassenpreise erhoben. (Foto: Keystone/Imagebroker/Arnulf Hettrich)
Für den Betrieb und Erhalt der Bahninfrastruktur werden Trassenpreise erhoben. (Foto: Keystone/Imagebroker/Arnulf Hettrich)

Die Trassenpreise der DB InfraGO werden auf Basis der Vollkosten festgelegt und von der Bundesnetzagentur genehmigt. Eine Ausnahme vom Vollkostenprinzip bildet allerdings der Schienenpersonennahverkehr (SPNV): Mit der Trassenpreisbremse ist der Anstieg der Trassenentgelte in diesem Marktsegment gedeckelt – auf einen Anstieg von 1.8% pro Jahr.

Mögliche Einsparungen aufgrund der Trassenpreisbremse im SPNV

Eine grobe Abschätzung von INFRAS zeigt, dass bis 2022 rund 200 Mio. Euro eingespart wurden. Dafür wurde die tatsächliche Entwicklung der durchschnittlichen Trassenpreise im SPNV inklusive der Trassenpreisbremse mit einer hypothetischen Entwicklung ohne Trassenpreisbremse verglichen. Da die Trassenpreise mit dem Trassenpreissystem 2025 stark ansteigen sollen (+23.5% im SPNV), sind auch zukünftig hohe Einsparungen zu erwarten, wenn die Trassenpreisbremse beibehalten wird. Eine vereinfachte Abschätzung zeigt, dass der SPNV mit der Trassenpreisbremse im Zeitraum von 2016 bis ins Jahr 2030 insgesamt um bis zu 7 Mrd. Euro entlastet werden könnte.

Unterdeckung im SPNV führt zu höheren Entgelten in den anderen Verkehrsarten

Die geringeren Trassenpreise im SPNV führen zu einer Unterdeckung der gesamten Einnahmen. Da die DB InfraGO die Vollkosten decken soll, müssen der Fern- und Güterverkehr höhere Trassenpreise zahlen. Es stellt sich die Frage, inwiefern diese Verkehrsarten dadurch benachteiligt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn hohe Aufschläge beim Fern- und Güterverkehr vom Markt nicht oder nur teilweise getragen werden können.

Weitere Informationen:

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Projektteam

Anne Greinus Geschäftsleiterin, Partnerin
Alexandra Zwankhuizen Wissenschaftliche Beraterin

Projekt

Trassenpreisbremse für den Schienenpersonenverkehr in Deutschland

Laufzeit

2024

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Auftraggeber

DIE GÜTERBAHNEN

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Kontakt

Anne Greinus Geschäftsleiterin, Partnerin