Eine Energiesparzielvereinbarung mit dem Bund, mehr als 5% Stromkostenanteil an der Bruttowertschöpfung und ein Rückerstattungsbetrag von mindestens 20'000 Fr. im Jahr: Unter diesen Bedingungen können sich Stromgrossverbraucher den nationalen Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien rückerstatten lassen. Wie sich Anpassungen am Zuschlag und den Bedingungen auf die Rückerstattungsansprüche auswirken? Vor allem auf die Zahl anspruchsberechtigter Unternehmen, wie eine Studie von INFRAS und TEP Energy im Auftrag des Bundesamts für Energie zeigt. Auf den Anteil der Rückerstattungsansprüche am gesamten Bruttoabgabeeinkommen haben die untersuchten Anpassungen hingegen eher geringen Einfluss.