Was haben Reptilienleder, Froschschenkel und Stopfleber gemeinsam? Die Herstellungsmethoden sind bedenklich in Bezug auf das Tierwohl und die Transparenz für KonsumentInnen. INFRAS hat im Auftrag des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) untersucht, wie sich eine Deklarationspflicht auswirken würde.
Verschiedene politische Vorstösse haben über die letzten Jahre auf die problematischen Herstellungsmethoden bei tierischen Erzeugnissen wie Stopfleber, Froschschenkeln oder Reptilienleder hingewiesen. All diese Produkte können problemlos in die Schweiz importiert werden. Deren Herstellung ist hierzulande jedoch verboten bzw. im Fall von Froschschenkeln mit strengeren Auflagen als im Ausland verbunden. Die Regulierungsfolgenabschätzung von INFRAS zeigt, dass sich eine Deklarationspflicht je nach Produkt unterschiedlich auf die folgenden drei Kriterien auswirken würde: das Tierwohl, die Transparenz für KonsumentInnen und die Gesamtwirtschaft.
Effekt auf die Nachfrage ist produktabhängig
Eine Deklarationspflicht würde zwar die Transparenz beim Kaufentscheid bei allen drei Produkten erhöhen. Das Wissen über die Herstellungsmethode dürfte sich aber je nach Produkt unterschiedlich auf die Nachfrage auswirken. Obwohl es sich bei allen drei Produkten um Luxusgüter handelt, spielen Faktoren wie Statussymbol, Genuss oder Tradition eine unterschiedlich starke Rolle für den Kaufentscheid.
Auswirkungen auf das Tierwohl sind unterschiedlich
Eine wesentliche Rolle für das Tierwohl spielt nicht nur der Kaufentscheid, sondern vor allem die heutige Regulierung der Produktionsmethode im Ausland:
- Bei Reptilienleder greifen bereits heute grösstenteils rigorose internationale Produktions- und Zertifizierungsstandards. Eine Deklarationspflicht in der Schweiz könnte daher nicht mehr viel bewirken. Im Gegenteil: Eine Deklarationspflicht würde bei den Uhrengeschäften, den Herstellern und Importeuren nur Kosten verursachen.
- Auch bei Froschschenkeln wäre eine Deklarationspflicht nicht zielführend: Weil Standards für die Tötung heute gänzlich fehlen, ist es praktisch unmöglich zu belegen, wenn Froschschenkel mit in der Schweiz zulässigen Methoden hergestellt worden sind und somit keine Deklaration erforderlich ist. Zweckmässiger wäre es deshalb, wenn die Schweiz den Aufbau von Standards und Zertifizierungen in den Produktionsländern unterstützen würde. Sind solche Systeme erstmal installiert, wäre auch die Umkehr der Beweislast bei einer Deklarationspflicht kein Problem mehr.
- Anders wiederum sieht es bei der Stopfleber aus: Eine Deklarationspflicht könnte hier sinnvoll für das Tierwohl sein, indem sie dazu beiträgt, dass Stopfleber durch Alternativprodukte wie stopffreie oder pflanzenbasierte Fettleber substituiert würde.
Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft sind vernachlässigbar
Eine Deklarationspflicht könnte bei allen drei Produkten nur wirksam umgesetzt werden, wenn die Beweislast bei einer fehlenden Deklaration bei den Verkaufsstellen und nicht bei den Kontrollstellen läge. Auch die erwartbaren Auswirkungen einer Deklarationspflicht auf die Gesamtwirtschaft wären bei allen drei Produkten insgesamt vernachlässigbar. Der Bericht zeigt zudem auf, mit welchen Kosten die Umsetzung einer Deklarationspflicht für das jeweilige Produkt verbunden wäre und welche alternativen Regulierungen in Frage kämen.
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