Drei verschiedene Erfassungssysteme gibt es in der Schweiz, um den Pflegeaufwand für pflegebedürftige Personen in Heimen einzuschätzen. Je nach verwendetem System können sich die Resultate unterscheiden. Das kann zur Folge haben, dass die gleiche Person abhängig vom System einer anderen Pflegebedarfsstufe zugeordnet wird. Die Studie von INFRAS und dem Institut für Angewandte Pflegewissenschaft listet verschiedene Mindestanforderungen auf, um die Resultate der Pflegeerfassung zu vereinheitlichen. Dazu zählen gemäss den AutorInnen unter anderem eine systematische Bedarfsabklärung, der Einbezug pflegewissenschaftlicher Grundlagen und aktuelle Zeitstudien sowie die Aktualisierung der hinterlegten Minutenwerte.
Im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit hat INFRAS zusammen mit dem Institut für Angewandte Pflegewissenschaft (IPW-FHS) Mindestanforderungen für Pflegebedarfserfassungssysteme (PBES) identifiziert. Entlang von vier Szenarien erörtert die Studie unter anderem, wie sich diese Anforderungen je nach Ausgestaltung auf eine Vereinheitlichung der Pflegeerfassung auswirken könnten.