Pflegebedarf

Mindestanforderungen an Erfassungssysteme

24. Juli 2018

Drei verschiedene Erfassungssysteme gibt es in der Schweiz, um den Pflegeaufwand für pflegebedürftige Personen in Heimen einzuschätzen. Je nach verwendetem System können sich die Resultate unterscheiden. Das kann zur Folge haben, dass die gleiche Person abhängig vom System einer anderen Pflegebedarfsstufe zugeordnet wird. Die Studie von INFRAS und dem Institut für Angewandte Pflegewissenschaft listet ver­schiedene Mindestanforderungen auf, um die Resultate der Pflegeerfassung zu verein­heitlichen. Dazu zählen gemäss den AutorInnen unter anderem eine systematische Bedarfsabklärung, der Einbezug pflegewissenschaftlicher Grundlagen und aktuelle Zeitstudien sowie die Aktualisierung der hinterlegten Minutenwerte.


Die Studie identifiziert Mindestanforderungen, um die Resultate der Pflegeerfassung zu vereinheitlichen. (Foto: Keystone)
Die Studie identifiziert Mindestanforderungen, um die Resultate der Pflegeerfassung zu verein­heitlichen. (Foto: Keystone)

Im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit hat INFRAS zusammen mit dem Institut für Angewandte Pflegewissenschaft (IPW-FHS) Mindestanforderungen für Pflegebedarfs­erfassungssysteme (PBES) identifiziert. Entlang von vier Szenarien erörtert die Studie unter anderem, wie sich diese Anforderungen je nach Ausgestaltung auf eine Verein­heitlichung der Pflegeerfassung auswirken könnten.

Projektteam

Anna Vettori Bereichsleiterin, Partnerin, Verwaltungsrätin
Christoph Petry Projektleiter
Thomas von Stokar Geschäftsleiter, Partner

Projekt

Mindestanforderungen für Pflegebedarfserfassungssysteme

Laufzeit

2016 - 2017

Themen


Leistungen


Auftraggeber

Bundesamt für Gesundheit

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Kontakt

Anna Vettori Bereichsleiterin, Partnerin, Verwaltungsrätin