Die Neuordnung der Pflegefinanzierung im Jahr 2011 in der Schweiz hat die Ausgaben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) stabilisiert. Damit erfüllt sie das erste der zwei zentralen Ziele. Allerdings ist in der Folge der Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand gestiegen, insbesondere der Gemeinden. Zudem führen die kantonalen Finanzierungsregelungen teilweise zu ungedeckten Kosten bei Pflegeheimen und Spitexorganisationen. Das zweite Ziel – die sozialpolitisch schwierige Situation von Pflegebedürftigen zu verbessern – konnte nur teilweise erreicht werden. Einzelne Gruppen von Pflegebedürftigen wurden zwar finanziell entlastet, bei der Finanzierung der Pflege zuhause haben die Massnahmen aber nur wenig gegriffen. Die Evaluation zeigt auf, wie die Neuordnung der Pflegefinanzierung umgesetzt wurde und wie sie wirkt. Anfang Juli 2018 hat der Bundesrat basierend auf dem Bericht Stellung bezogen und Anpassungen an der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) in die Vernehmlassung geschickt.
Im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit hat INFRAS zusammen mit Careum Forschung und Landolt Rechtsanwälte die Neuordnung der Pflegefinanzierung evaluiert. Das Evaluationsteam hat dazu unter anderem umfassende Daten zu Kosten und Finanzierung der Pflege in der Schweiz analysiert, Interviews mit Schlüsselakteuren geführt, Kantone, Pflegeheime und Spitexorganisationen befragt und Fallstudien in Gemeinden durchgeführt. Sie möchten sich vertiefen? Dann lesen Sie den ausführlichen Evaluationsbericht oder die wichtigsten Ergebnisse auf den Punkt gebracht in der Zusammenfassung.