Zwei bis drei Menschen sterben in der Schweiz täglich durch Suizid. Der 2016 verabschiedete Aktionsplan Suizidprävention soll entgegenwirken. Im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit hat INFRAS Zwischenbilanz gezogen: Wo gibt es Fortschritte und welche Ziele wurden bisher erreicht?
Im Jahr 2016 haben Bund, Kantone und Gesundheitsförderung Schweiz den Nationalen Aktionsplan Suizidprävention verabschiedet. Bis 2030 soll sich die Zahl der Suizidtoten pro 100'000 EinwohnerInnen um rund 25 Prozent gegenüber 2013 reduzieren. Um suizidalen Handlungen entgegenzuwirken, formuliert der Aktionsplan zehn Handlungsbereiche und 19 Massnahmen, die ein breites Akteurs- und Themenspektrum abdecken: zum Beispiel die Stärkung persönlicher und sozialer Ressourcen, niederschwellige Hilfsangebote oder die Reduktion suizidaler Mittel und Möglichkeiten. Fünf Jahre nach Start des Aktionsplans hat INFRAS gemeinsam mit Prof. Dr. Thomas Reisch im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) Zwischenbilanz gezogen.
Analyse beleuchtet Fortschritte und Zielerreichungsgrad der einzelnen Massnahmen
Für die Ist-Analyse hat das Projektteam die Fortschritte und den Zielerreichungsgrad jeder Massnahme basierend auf Befragungen von Kantonen und NGOs, Interviews mit ExpertInnen und Dokumentenanalysen beleuchtet und in Steckbriefen zusammengefasst. Im Fokus standen dabei neben Stärken, Herausforderungen und Lücken auch mögliche Potenziale und künftige Stossrichtungen. Der Bericht verdeutlicht: Während in einigen Bereichen – etwa bei der Stärkung von Ressourcen und niederschwelligen Hilfsangeboten – in den vergangenen Jahren gute Fortschritte erzielt werden konnten, besteht beispielsweise bei der Nachsorge von Hinterbliebenen oder im Bereich Forschung und Daten noch grösserer Handlungsbedarf.
Verstärktes Engagement im Bereich Suizidprävention – aber weiterhin Handlungsbedarf
«Unsere Analyse zeigt, dass das Thema Suizidprävention vermehrt auf die Agenda verschiedener Akteure gerückt ist. Auf nationaler Ebene wurden in den vergangenen Jahren viele Aktivitäten umgesetzt und auch Kantone sowie NGOs engagieren sich verstärkt», so INFRAS-Bereichsleiterin Judith Trageser: «Gleichwohl wird aber deutlich, dass der Aktionsplan sehr ambitioniert ist. Für eine zielgerichtetere Umsetzung von Massnahmen in der Suizidprävention könnte eine Straffung oder Staffelung des Aktionsplans hilfreich sein.»
BAG plant Dialog-Prozess basierend auf Analyseergebnissen
Unter anderem basierend auf dem Zwischenstand zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Suizidprävention plant das BAG, einen Dialog-Prozess zu initiieren. Gemeinsam mit Akteuren soll gemäss BAG über die vorliegenden Ergebnisse, die künftige Zusammenarbeit sowie die notwendige Priorisierung und Aufgabenteilung diskutiert werden.
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