Trotz begrenzten Mitteln hat die «Nationale Plattform gegen Armut» viel erreicht und die Armutsbekämpfung und -prävention auf nationaler Ebene sichtbar gemacht. Das zeigt die Evaluation, die INFRAS im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) durchgeführt hat.
Der Bund hat die «Nationale Plattform gegen Armut» im Jahr 2019 lanciert, sie ist bis Ende 2024 befristet. Die Plattform soll aus Sicht des Evaluationsteams weitergeführt und stärker politisch verankert werden. Sie ermöglicht den Austausch unter Fachpersonen und liefert wichtige Grundlagen zu Themen wie Bildungschancen, soziale und berufliche Integration sowie Lebensbedingungen von Armutsbetroffenen.
Die Evaluation dient dazu, dem Bundesrat konkrete Vorschläge vorzulegen, wie die Plattform weitergeführt und die Armutsprävention und -bekämpfung künftig ausgestaltet werden könnte. INFRAS hat die Evaluation zusammen mit dem Sozialwissenschaftler Ralph Thomas durchgeführt, beauftragt vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
Koordinationsrolle des Bundes und stärkere politische Verankerung wichtig
Die Plattform erreicht ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die Ziele sind hochgesteckt, die Ressourcen jedoch begrenzt. Die Plattform leistet dennoch einen wichtigen Beitrag, die Armutsbekämpfung auf nationaler Ebene sichtbar zu machen. Ist die Armutsbekämpfung nur Sache der Kantone, fehlt der übergeordnete Blick. Daher ist die weiterführende Koordination durch das BSV und die Verankerung der Armutsbekämpfung auf Bundesebene wichtig. Das BSV kann zudem inhaltliche Schwerpunkte setzen und die Sichtbarkeit dieser Themen auf nationaler Ebene erhöhen.
Nationales Armutsmonitoring startet ab 2025
Der Bund baut ein nationales Armutsmonitoring auf. Ab 2025 wird alle fünf Jahre ein Bericht über die Armutssituation in der Schweiz erstellt: Ziel ist, anhand statistischer Indikatoren zu analysieren, wo Armut vorkommt, wie sie entsteht, wer betroffen ist und wie sie sich entwickelt. Das Evaluationsteam sieht Potential, dass die Plattform Themen aus dem Armutsmonitoring aufnimmt und vertieft.
Beteiligungsstruktur für armutsbetroffene Personen schaffen
Statt über Armutsbetroffene zu reden, sollten sie in den Dialog miteinbezogen werden. So können sie ihre Erfahrungsexpertise einbringen und mitreden, welche Lösungen wirklich gefragt sind. Das BSV sollte deshalb die Pläne für die Beteiligungsstruktur weiterverfolgen und so die Möglichkeit zur Mitbestimmung auf nationaler Ebene festigen.
Die «Nationale Konferenz gegen Armut» hat am 22. August 2024 in Bern stattgefunden, um den Handlungsbedarf bezgl. Armut in der Schweiz zu thematisieren. Zur Diskussion stand die Gründung eines «Rates für Armutsfragen» und wie armutsbetroffene Menschen mit ihrer Erfahrungsexpertise in die Schweizer Armutspolitik einbezogen werden können.
Weitere Informationen
- Schlussbericht
- BSV: Bundesrat prüft Weiterentwicklung der Armutsprävention (admin.ch)
- Nationale Plattform gegen Armut
- Artikel der Studienautorin B. Rüegge für die Publikation Soziale Sicherheit CHSS; Plattform gegen Armut: Mit begrenzten Mitteln viel erreicht - Soziale Sicherheit CHSS
- Beitrag zu Qualifizierung Erwachsener: Mittel gegen Armut – Zugang zu Bildung verbessern