In verkehrlich stark belasteten Agglomerationen kann Mobility Pricing Verkehrsspitzen spürbar glätten. Eine modellbasierte Wirkungsanalyse am Beispiel der Region Zug zeigt: Je nach Tarifierung der verkehrsbedingten Abgaben reduziert sich die Nachfrage im ÖV und MIV in Spitzenzeiten signifikant.
Wie wirkt sich Mobility Pricing auf den Verkehr aus? Am Beispiel der Region Zug hat ein von INFRAS geleitetes Forschungskonsortium diese Frage im Auftrag des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) untersucht. Anhand einer modellbasierten, quantitativen Wirkungsanalyse analysiert die Studie, wie sich verkehrsbedingte Abgaben auf die Verkehrsnachfrage auswirken würden, welche Wirkung das auf die Verkehrseinnahmen hat und welche räumlichen, umweltseitigen und wirtschaftlichen Wirkungen damit verbunden sind.
Das Ergebnis zeigt: Je nach Tarifierung und modelliertem Szenario kann Mobility Pricing stark beanspruchte Strecken spürbar entlasten. Demnach können eine Kilometerabgabe und eine Spitzenzeitentarifierung die Nachfrage im motorisierten Individualverkehr zu Spitzenzeiten um neun bis zwölf Prozent reduzieren. Im öffentlichen Verkehr könnte der Nachfragerückgang bei fünf bis neun Prozent liegen. Die Verkehrsmodelle lassen darauf schliessen, dass die Wirkungen in der Abendspitze höher sind.
Neben den direkten Auswirkungen auf den Verkehr hat die Studie unter anderem auch unter die Lupe genommen, welche Verteilungswirkungen mit verschiedenen Tarifierungen einhergingen. Dabei kommen die AutorInnen zu dem Schluss, dass das System einnahmeneutral ausgestaltet werden kann. Die sozialen Wirkungen des untersuchten Mobility Pricings sind insgesamt etwa neutral. Gleichwohl wären Personen mit eingeschränkter zeitlicher Flexibilität stärkerer betroffen als flexiblere Personen. Die räumlichen Wirkungen des analysierten Modells sind tendenziell positiv und stärken die Zentren.
Für die weitere Vertiefung von Mobility Pricing empfehlen die AutorInnen, einen verstärkten Fokus auf die langfristige Sicherstellung der Verkehrsfinanzierung zu setzen. Zudem raten sie, die im Rahmen der bisherigen Studien ermittelten Verhaltensreaktionen der Verkehrsteilnehmenden in Experimenten oder Pilotstudien zu prüfen und zu vertiefen.
Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2019 die Ergebnisse der Wirkungsanalyse zur Kenntnis genommen und nächste Schritte festgelegt. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.