Staaten können Treibhausgasreduktionen länderübergreifend handeln – unter dem Pariser Klimaabkommen neuerdings auch im Bereich von Klimaschutzaktivitäten, die ganze Sektoren betreffen: Im Transportsektor beispielsweise könnte ein Land handelbare Treibhausgaseinsparungen generieren, wenn es ihm gelingt, den Anteil von Biotreibstoff in Diesel und Benzin zu steigern. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit dieser Marktmechanismus funktioniert: erstens, dass gehandelte Treibhausgaseinsparungen nicht sowieso – das heisst auch ohne die Klimaschutzanstrengungen des Landes – erzielt worden wären; und zweitens, dass die gleiche eingesparte Tonne CO2 nicht mehrfach verkauft wird. Ein Leitfaden internationaler Klimaschutzexperten konkretisiert, wie die teilnehmenden Länder diese Voraussetzungen sicherstellen können.
Hintergrund: Gemäss Kyoto-Protokoll konnten die teilnehmenden Länder mit Einzelprojekten oder Projektbündeln (z.B. mit der Installation von Biogas-Anlagen) handelbare Emissionsreduktionen generieren. Unter dem Pariser Abkommen ist dies nun auch für grosse Segmente der Wirtschaft möglich (z.B. Sektoren, Politiken), z.B. indem die Treibhausgasemissionen des gesamten Transportsektors reduziert werden. Die Berechnung der handelbaren Treibhausgaseinsparungen ist auf Sektorebene methodisch schwieriger als für einzelne Klimaschutzprojekte, weil dafür diverse zusätzliche Annahmen getroffen werden müssen. Dazu kommt, dass unter dem Pariser Abkommen neu alle teilnehmenden Staaten länderspezifische Klimaschutzziele haben. Damit muss ein Verkäuferland im Voraus abschätzen, wie viele Emissionseinsparungen es für die eigene Zielerreichung braucht und wie viele es verkaufen kann. Sie möchten sich vertiefen? Die «Technical Note 15» der «Partnership for Market Readiness» richtet sich an KlimaschutzexpertInnen und gibt zu dieser Thematik detailliert Auskunft.