Podologinnen und Podologen sollen neu für ihre medizinischen Fusspflegeleistungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Mitte Juni 2020 hat der Bundesrat dazu ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit hatte INFRAS zuvor mögliche Auswirkungen einer Aufnahme in die OKP analysiert.
Rund eine halbe Millionen Menschen in der Schweiz sind von Diabetes mellitus betroffen. Knapp die Hälfte von ihnen weist ein erhöhtes Risiko für einen diabetischen Fuss auf. Banale Verletzungen oder Infektionen an den Füssen können schwerwiegende Folgen haben. Etwa 20'000 Betroffene nehmen eine medizinische Fusspflege in Anspruch. Unter geltendem Recht wird eine von Podologinnen oder Podologen erbrachte medizinische Fusspflege jedoch nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet.
Hintergrund zur Studie und aktuellen Entwicklungen
Im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) hat INFRAS in einer 2018 durchgeführten Studie untersucht, welche Auswirkungen es hätte, wenn Podologinnen und Podologen als Leistungserbringer in die OKP aufgenommen werden würden. Mitte Juni 2020 hat der Bundesrat nun das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, «ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung und der Krankenpflege-Leistungsverordnung betreffend Zulassung der Podologinnen und Podologen als Leistungserbringer im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und Spitalkostenbeitrag, durchzuführen» (Link zur Mitteilung des BAG vom 12. Juni 2020).
Vorteile überwiegen
Basierend auf Literatur- und Datenanalysen sowie Experteninterviews stuft die Studie es als wirksam und zweckmässig ein, die rund 500 Podologinnen und Podologen in der Schweiz in die OKP aufzunehmen. Aus einer volkswirtschaftlichen Perspektive dürften die Einsparungen für die Behandlung von DiabetikerInnen, die Kosten für Arbeitsausfälle und die Einbussen bei der Lebensqualität die Mehrkosten für die medizinische Fusspflege langfristig übersteigen. Den Berechnungen zufolge könnten die Mehrkosten für die medizinische Fusspflege im zehnten Jahr durch Einsparungen bei Folgekomplikationen knapp kompensiert werden. Die StudienautorInnen gehen davon aus, dass die Nachfrage nach Podologinnen und Podologen in Zukunft steigen dürfte.
Weitere Informationen
- INFRAS-Studie im Auftrag des BAG (2018)
- Themendossier des BAG (2020)