Machbarkeitsstudie

Der Bund plant eine Evaluation des Tabak­produkte­gesetzes und dessen Teil­revision

29. Oktober 2024

Seit dem 1. Oktober 2024 gilt das neue Tabakproduktegesetz, das den Jugendschutz beim Konsum von Tabakprodukten und E-Zigaretten verschärft. Der Bund plant eine Evaluation zu den Wirkungen der Massnahmen. Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) hat INFRAS eine Konzept- und Machbarkeits­studie zur geplanten Evaluation erarbeitet.


Das Tabakproduktegesetz verschärft neu auch die Regeln für E-Zigaretten. Das Rauchverbot gilt überall, wo es auch für Tabakprodukte gilt. (Foto: Keystone-SDA)
Das Tabakproduktegesetz verschärft neu auch die Regeln für E-Zigaretten. Das Rauchverbot gilt überall, wo es auch für Tabakprodukte gilt. (Foto: Keystone-SDA)

Das Tabakproduktegesetz ist am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten: Es verschärft den Jugendschutz und berücksichtigt auch E-Zigaretten. Die im Jahr 2022 angenommene Initiative zum Kinder- und Jugendschutz vor Tabakwerbung erfordert eine Teilrevision des Gesetzes. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) plant eine Evaluation zur Wirkung des Gesetzes und dessen Teilrevision. INFRAS hat eine Konzept- und Machbarkeits­studie für die geplante Evaluation durchgeführt.

Machbarkeit der Evaluation gegeben – stabile Datengrundlage vorhanden

Aus Sicht von INFRAS ist die geplante Evaluation gut machbar. Es bestehen gute Datengrundlagen, um die Zielerreichung beim Schutz von Minderjährigen zu beurteilen und um die Entwicklung des Konsums von Tabakprodukten und E-Zigaretten zu analysieren. Wie die neuen Massnahmen des Tabakproduktegesetzes und der verschärften Teilrevision wirken, kann qualitativ und – in beschränktem Mass – quantitativ analysiert werden.

Zielgrössen für den Schutz von Minderjährigen festlegen

Das Gesetz verschärft den Jugendschutz. Stärkere Einschränkungen gelten für die Werbung. Neu gilt auch ein gesamtschweizerisches Abgabeverbot an Minderjährige. Es ist jedoch unklar, inwieweit Minderjährige geschützt und der Tabak- und Nikotinkonsum – auch bei Erwachsenen – reduziert werden sollen. Im Hinblick auf die Evaluation sollte der Bund konkrete Zielgrössen festlegen für den Schutz von Minderjährigen vor dem Konsum von Tabak- und Nikotinprodukten, für die Verwendung von E-Zigaretten sowie die Reduktion des Konsums generell.

Kombination von deskriptiver Datenanalyse mit qualitativer Wirkungsanalyse

Die Machbarkeitsstudie erachtet für die Evaluation folgende Schwerpunkte als zielführend: eine deskriptive Datenanalyse, wie sich der Konsum von Tabakprodukten und die Verwendung von E-Zigaretten entwickeln, einen internationalen Vergleich zu Tabakpolitikmassnahmen sowie eine qualitative Wirkungsanalyse zu den Massnahmen, die mit dem Tabakproduktegesetz und dessen Teilrevision neu eingeführt worden sind.

Weitere Informationen

Projektteam

Stephan Hammer Bereichsleiter, Partner
Thomas von Stokar Geschäftsleiter, Partner
Beatrice Ehmann Projektleiterin

Projekt

Konzept- und Machbarkeitsstudie für die Evaluation des Tabakproduktegesetzes (TabPG) und die dafür notwendigen Datenerhebungen

Laufzeit

2023 - 2024

Themen


Leistungen


Auftraggeber

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

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Kontakt

Stephan Hammer Bereichsleiter, Partner