Ob Café, Restaurant oder Bar: Was müssen Gastronomiebetriebe in Zürich beachten, die ihre Gäste auf öffentlichem Grund bewirten wollen? Antworten gibt der Leitfaden Boulevardgastronomie. INFRAS hat das Tiefbauamt der Stadt Zürich (TAZ) bei der Erarbeitung des Leitfadens unterstützt.

Wenn Gastronominnen und Gastronomen in Zürich ihre Gäste im Aussenbereich bewirten wollen, müssen sie ein Gesuch bei der Stadt einreichen. Welche Regeln sie dabei zu befolgen haben, hat die Stadt Zürich in ihrem Leitfaden Boulevardgastronomie festgehalten.
Was der Leitfaden bietet
Der Leitfaden hilft den Betrieben bei der Planung, der Eingabe von Bewilligungsgesuchen und dem Betrieb von Boulevardcafés und -restaurants auf öffentlichem Grund. Er informiert beispielsweise, welche Bewilligungen erforderlich sind, wie gross die Abstände zur Fahrbahn oder zu Bepflanzungen sein müssen und was beim Aufstellen von Schirmen, Menütafeln und Abfallbehältern vorgegeben ist.
Wie INFRAS unterstützt hat
Im September 2022 hat der Zürcher Stadtrat die aktualisierte Version des Leitfadens Boulevardgastronomie beschlossen, der beispielsweise eine grosszügigere Aussenbestuhlung ermöglicht.
Im Vorfeld wurde der neue Leitfaden von verschiedenen Dienstabteilungen überarbeitet. INFRAS hat im Auftrag des Tiefbauamts der Stadt Zürich (TAZ) diesen Prozess unterstützt, sowohl inhaltlich als auch koordinativ. Dafür wurden unter anderem Situationsanalysen durchgeführt.
Weitere Informationen
- Leitfaden Boulevardgastronomie (2022), Sicherheitsdepartment Stadt Zürich