Klimawirkungsabschätzung

Politische Vorhaben auf ihre Klimawirkung prüfen

27. März 2023

Ob Gesetzesänderungen oder andere politische Geschäfte: Sie wirken sich auf das Klima aus. Im Kanton Basel-Stadt soll eine Klimawirkungsabschätzung die jeweiligen Auswirkungen aufzeigen – und auch, wo allenfalls optimiert werden kann. INFRAS hat dafür die Grundlagen geliefert.


Die Klimawirkungsabschätzung hilft Basel-Stadt dabei, die Klimaziele zu erreichen. (Foto: Keystone-SDA / Georgios Kefalas)
Die Klimawirkungsabschätzung hilft Basel-Stadt dabei, die Klimaziele zu erreichen. (Foto: Keystone-SDA / Georgios Kefalas)

Wirkt sich ein neues Gesetz positiv oder negativ auf das Klima aus? Oder: wie viele Treibhausgasemissionen werden beispielsweise als Folge eines grossen Bauvorhabens freigesetzt? Damit Basel-Stadt seine Klimaziele erreichen kann, ist es wichtig, die Klimarelevanz von grösseren politischen Geschäften überprüfen zu können. Für den Kanton hat INFRAS das Instrument der Klimawirkungsabschätzung entwickelt und getestet.

Harte Zahlen oder pragmatische Abschätzung

Die Klimawirkungsabschätzung läuft mehrstufig ab. So wird etwa zunächst geprüft, ob beim vorliegenden politischen Geschäft eine Klimawirkungsabschätzung überhaupt nötig ist. Je nach Geschäft gibt es entweder eine pragmatische, qualitative Wirkungsabschätzung mit Hilfe von Checkfragen oder eine vertiefte quantitative Beurteilung. Eine quantitative Beurteilung ist nur für Vorhaben sinnvoll, für die quantifizierbare Eckwerte vorliegen und bei denen die Berechnungen einen grossen zusätzlichen Nutzen schaffen.

An zwei konkreten Vorhaben getestet

Wer die potenziellen Auswirkungen kennt, kann auch optimieren: Mit der Klimawirkungsabschätzung lassen sich Gesetze oder Geschäfte hinsichtlich der Klimaziele nachbessern. INFRAS hat das Instrument an zwei konkreten Vorhaben im Kanton Basel-Stadt getestet: einerseits bei einem Schulhausneubau, andererseits bei einem Stadtteilrichtplan. Zudem hat INFRAS abgeklärt, wie das Instrument institutionell verankert werden kann.

Instrument bald verbindlich im Gesetz

Die Klimawirkungsabschätzung geht auf eine Motion im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt im Jahr 2019 zurück. Der Regierungsrat hat Ende 2022 dem Parlament den Ratschlag zur Einführung der Klimawirkungsabschätzung unterbreitet. Das Instrument soll verbindlich im Umweltschutzgesetz festgeschrieben werden.

Weitere Informationen

Projektteam

Myriam Steinemann Bereichsleiterin, Partnerin, Verwaltungsrätin
Stefan Kessler Bereichsleiter, Partner
Anna Ehrler Wissenschaftliche Beraterin
Jürg Füssler Geschäftsleiter, Partner

Projekt

Grundlagen für eine Klimawirkungsabschätzung Basel-Stadt

Laufzeit

2020 - 2021

Themen


Leistungen


Auftraggeber

Amt für Umwelt und Energie Kanton Basel-Stadt

Kontakt

Myriam Steinemann Bereichsleiterin, Partnerin, Verwaltungsrätin