Im Jahr 2016 bezahlten die Kantone schweizweit mehr als 90 Mio. Franken für die Energieförderung im Gebäudebereich aus. Über die Lebensdauer der geförderten Massnahmen gerechnet wurde damit eine energetische Wirkung von rund 8 Mia. kWh erzielt. Damit verbunden ist eine Reduktion des CO2-Ausstosses um knapp 1,5 Mio. Tonnen CO2. Ausserdem konnten mit den Fördergeldern rund 300 Mio. Franken Mehrinvestitionen ausgelöst werden. Unter Berücksichtigung der anhaltenden Wirkungen der kantonalen Förderprogramme aus den Vorjahren (seit 2001) resultierte im Jahr 2016 eine Beschäftigungswirkung von fast 2800 Personenjahren.
Hintergrund: Seit 2001 fördern die Kantone energetische Gebäudesanierungen sowie Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Der Bund unterstützt sie dabei mit Globalbeiträgen, die bis 2009 aus dem ordentlichen Budget und seit 2010 über die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe finanziert werden. Mit der Umstellung der bundesseitigen Finanzierung organisierten Bund und Kantone die Energieförderung im Gebäudebereich damals neu: So wurden Wärmedämmprojekte seit 2010 über ein eigenes, schweizweites Förderprogramm gefördert – die kantonalen Förderprogramme fokussierten seither v.a. auf die Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien. Per Anfang 2017 erfolgte dann eine erneute Re-Organisation: Fortan wird die gesamte Energieförderung im Gebäudebereich wieder vollständig über die kantonalen Förderprogramme abgewickelt und durch den Bund mit Globalbeiträgen aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe mitfinanziert.