Grundlage für Verhältnismässigkeitsprüfung

Wie angemessen sind Temporeduktionen für besseren Lärmschutz?

12. November 2020

Wie angemessen sind Geschwindigkeitsreduktionen, um die Bevölkerung vor Verkehrslärm zu schützen? Im Auftrag des Bundesamts für Umwelt haben INFRAS und Grolimund + Partner eine Methode entwickelt, mit der die Ver­hält­nis­mä­ssig­keit strengerer Tempolimits geprüft werden kann.


Das Tempolimit von 50 auf 30km/h reduzieren, um den Lärmschutz zu verbessern? Die Beurteilungsmethode bietet Entscheidungsträgern eine Grundlage. (Foto: Keystone-SDA)
Das Tempolimit von 50 auf 30km/h reduzieren, um den Lärmschutz zu verbessern? Die Beurteilungsmethode bietet Entscheidungsträgern eine Grundlage. (Foto: Keystone-SDA)

Weniger Strassenlärm dank Geschwindigkeitsreduktionen: Tempolimits zu senken, gilt als wirksame Möglichkeit, um die Lärmbelastung der Bevölkerung zu mindern. Gleichwohl sind solche Begrenzungen häufig heftig umstritten. Im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) haben INFRAS und Grolimund + Partner eine Bewertungsmethode für Temporeduktionen als Lärmschutzmassnahme entwickelt, die Entscheidungsträger bei der Verhältnismässigkeitsprüfung unterstützen soll.

Tempolimit von 50 auf 30km/reduzieren? Katalog hilft bei Ver­hältnis­mä­ssig­keits­prü­fung

Wird etwa in einer Gemeinde darüber diskutiert, das Tempolimit beispielsweise von 50 auf 30km/h auf einer bestimmten Strecke zu reduzieren, können die zuständigen Entscheidungsträger auf Verwaltungsebene entlang des Bewertungskatalogs die Verhältnismässigkeit dieser Massnahme einordnen. Fünf Kriterien stehen bei der Verhältnismässigkeitsprüfung im Fokus: Umwelt, Raumqualität, Verkehrssicherheit, Verkehrsqualität sowie direkte Kosten.

Bewertung erfolgt anhand von acht Indikatoren – und spiegelt verschiedene Interessen wider

Entlang von acht Indikatoren können Entscheidungsträger auf einer Skala beurteilen, wie die verschiedenen Interessensgruppen gegenwärtig von der Situation betroffen sind. In einem nächsten Schritt erfolgt eine Bewertung des künftigen Zustands, also welche Veränderung eine Temporeduktion als Lärmschutzmassnahme für die verschiedenen Interessensgruppen mit sich bringen würde. Als Ergebnis erhalten die Entscheidungsträger eine Gesamteinordnung – und damit eine Argumentationsgrundlage für allfällige Entscheidungen.

Die Bewertungsgrundlagen im Überblick

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Projektteam

Cuno Bieler Projektleiter
Daniel Sutter Bereichsleiter, Partner, Verwaltungsrat
Roberto Bianchetti Bereichsleiter, Partner

Projekt

Beurteilungsmethode für Temporeduktionen als Lärmschutzmassnahme

Laufzeit

2018 - 2020

Themen


Leistungen


Auftraggeber

Bundesamt für Umwelt (BAFU)

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Kontakt

Anne Greinus Geschäftsleiterin, Partnerin