Mit InfraGO soll in Deutschland eine gemeinwohlorientierte Schieneninfrastrukturgesellschaft geschaffen werden. Das Policy Paper von INFRAS zeigt: das funktioniert nur ohne Gewinnerwartung seitens des Eigners. Im Auftrag des Netzwerks DIE GÜTERBAHNEN hat INFRAS die Steuerung der Infrastrukturbetreiberinnen in der Schweiz beleuchtet.
Mit «DB InfraGo» soll das deutsche Schieneninfrastrukturunternehmen gemeinwohlorientiert sein. Die Schweiz kann dafür als Vorbild dienen. Deshalb hat INFRAS untersucht, was sich bei der Steuerung und Finanzierung der Schweizer Infrastrukturbetreiberinnen bewährt hat. In einem Policy Paper hat INFRAS Empfehlungen an DIE GÜTERBAHNEN formuliert, wie eine gemeinwohlorientierte Schieneninfrastruktur gesteuert werden kann.
Keine Gewinnerwartung seitens des Bundes als Eigner
In der Schweiz sind die 35 Infrastrukturbetreiberinnen mehrheitlich in öffentlicher Hand. Soll eine Schieneninfrastruktur gemeinwohlorientiert gesteuert werden, darf der Bund als Eigner keine Gewinnerwartung haben. Die Gewinnerwartung sollte explizit ausgeschlossen werden, wenn die Infrastruktur subventioniert wird. Die InfraGO sollte dies entsprechend in ihrem Regelwerk verankern.
Public Corporate Governance: klare Ziele und Rollen
Es braucht eine gelebte Public Corporate Governance für das gesamte Unternehmen. Der Eigner muss klare Ziele vorgeben und eine aktive Rolle einnehmen. Als Beispiel: Die SBB ist eingebettet in ein Gesamtsystem der Public Corporate Governance. Alle vier Jahre legt der Bundesrat die strategischen Ziele für das gesamte Unternehmen fest.
Es braucht eine starke Behörde und definierte Steuerungskreisläufe
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) koordiniert den Bestellprozess für alle Infrastrukturbetreiberinnen in der Schweiz. Dazu gehören die vierjährigen Leistungsvereinbarungen, die den Substanzerhalt der Infrastruktur sicherstellen, wie auch die Umsetzungsvereinbarungen für den Ausbau der Bahninfrastruktur. Es braucht also eine starke Behörde und eine zentrale Gesetzesgrundlage.
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