Förderung familienergänzender Kinderbetreuung

Externe Betreuung: Grundlagen für Berechnung von künftigem Bundesbeitrag

16. Mai 2024

Das Parlament diskutiert verschiedene Varianten für eine künftige Mitfinanzierung des Bundes bei der Kinderbetreuung. Der Vorschlag des Nationalrats sieht einen pauschalen Beitrag an die Eltern vor. Für den Bund hat INFRAS Grundlagen für die Berechnung eines solchen Beitrags erarbeitet.


Ob Kita, Tagesstruktur oder Tagesfamilie – die durchschnittlichen Vollkosten sind ähnlich, regional gäbe es aber durchaus Unterschiede. (Foto: Keystone-SDA)
Ob Kita, Tagesstruktur oder Tagesfamilie – die durchschnittlichen Vollkosten sind ähnlich, regional gäbe es aber durchaus Unterschiede. (Foto: Keystone-SDA)

Heute fördert der Bund die familienergänzende Kinderbetreuung mit befristeten Programmen. Zur Diskussion steht aber ein neues Bundesgesetz, wonach sich der Bund dauerhaft an den Kosten der Eltern beteiligt. Die zuständige Kommission des Nationalrats für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) schlägt dafür einen pauschalen Beitrag an Eltern im Umfang von bis zu 20% der Vollkosten eines Betreuungsplatzes vor.

INFRAS hat im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) ermittelt, wie hoch derzeit die durchschnittlichen Vollkosten bei der externen Betreuung liegen. Damit liegt eine Grundlage für die Berechnung eines möglichen Bundesbeitrags vor.

Vollkosten für Betreuungsarten liegen nahe beieinander

Berechnet wurden die durchschnittlichen Vollkosten pro Betreuungsstunde für die drei Betreuungsarten Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Tagesfamilien: Dabei zeigte sich, dass diese relativ nahe beieinander liegen:

  • 12.65 Franken bei Kindertagesstätten
  • 11.65 Franken bei Tagesstrukturen
  • 13.30 Franken bei Tagesfamilien

Für die Berechnung berücksichtigt wurden dabei jeweils verschiedene Einflussfaktoren in den Hauptkategorien Personalkosten, Betriebs- und Sachkosten sowie Mietkosten. Die Verpflegung ist darin nicht enthalten.

Regional unterschiedliche Löhne, Mieten und Standards

Der Bericht beleuchtet auch regionale Unterschiede. So sind Lohnniveau und Mieten nicht überall gleich hoch – und auch die Qualitätsvorgaben an die Betreuungsangebote unterscheiden sich teils von Kanton zu Kanton.

Allerdings hat die Analyse auch ergeben, dass die Datengrundlage für diese regionalen Unterschiede zu wenig belastbar ist, um die Vollkosten der drei Betreuungsarten regional bestimmen zu können.

Empfehlungen für Festlegung des Bundesbeitrags

Der INFRAS-Bericht beinhaltet zudem Empfehlungen für die Berechnung des möglichen Bundesbeitrags. Unter anderem empfehlen die Autorinnen, dass aufgrund der relativ ähnlichen durchschnittlichen Vollkosten bei Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Tagesfamilien ein einheitlicher Bundesbeitrag für alle drei Betreuungsarten festgelegt wird.

Ausserdem rät der Bericht wegen der fehlenden Datenbelastbarkeit von einer Regionalisierung des Bundesbeitrags ab. Kommt hinzu: regional unterschiedliche Beiträge würden regionale Unterschiede, zum Beispiel bei der Qualität, verfestigen.

Weitere Informationen

Projektteam

Susanne Stern Geschäftsleiterin, Partnerin
Daniela Schempp Projektleiterin
Alina Wick Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Nicole Loumeau Projektleiterin

Projekt

Berechnungsgrundlagen für den geplanten Bundesbeitrag an die familienergänzende Kinderbetreuung

Laufzeit

2022 - 2023

Themen


Leistungen


Auftraggeber

Bundesamt für Sozialversicherungen

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Kontakt

Susanne Stern Geschäftsleiterin, Partnerin