Das Parlament diskutiert verschiedene Varianten für eine künftige Mitfinanzierung des Bundes bei der Kinderbetreuung. Der Vorschlag des Nationalrats sieht einen pauschalen Beitrag an die Eltern vor. Für den Bund hat INFRAS Grundlagen für die Berechnung eines solchen Beitrags erarbeitet.
Heute fördert der Bund die familienergänzende Kinderbetreuung mit befristeten Programmen. Zur Diskussion steht aber ein neues Bundesgesetz, wonach sich der Bund dauerhaft an den Kosten der Eltern beteiligt. Die zuständige Kommission des Nationalrats für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) schlägt dafür einen pauschalen Beitrag an Eltern im Umfang von bis zu 20% der Vollkosten eines Betreuungsplatzes vor.
INFRAS hat im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) ermittelt, wie hoch derzeit die durchschnittlichen Vollkosten bei der externen Betreuung liegen. Damit liegt eine Grundlage für die Berechnung eines möglichen Bundesbeitrags vor.
Vollkosten für Betreuungsarten liegen nahe beieinander
Berechnet wurden die durchschnittlichen Vollkosten pro Betreuungsstunde für die drei Betreuungsarten Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Tagesfamilien: Dabei zeigte sich, dass diese relativ nahe beieinander liegen:
- 12.65 Franken bei Kindertagesstätten
- 11.65 Franken bei Tagesstrukturen
- 13.30 Franken bei Tagesfamilien
Für die Berechnung berücksichtigt wurden dabei jeweils verschiedene Einflussfaktoren in den Hauptkategorien Personalkosten, Betriebs- und Sachkosten sowie Mietkosten. Die Verpflegung ist darin nicht enthalten.
Regional unterschiedliche Löhne, Mieten und Standards
Der Bericht beleuchtet auch regionale Unterschiede. So sind Lohnniveau und Mieten nicht überall gleich hoch – und auch die Qualitätsvorgaben an die Betreuungsangebote unterscheiden sich teils von Kanton zu Kanton.
Allerdings hat die Analyse auch ergeben, dass die Datengrundlage für diese regionalen Unterschiede zu wenig belastbar ist, um die Vollkosten der drei Betreuungsarten regional bestimmen zu können.
Empfehlungen für Festlegung des Bundesbeitrags
Der INFRAS-Bericht beinhaltet zudem Empfehlungen für die Berechnung des möglichen Bundesbeitrags. Unter anderem empfehlen die Autorinnen, dass aufgrund der relativ ähnlichen durchschnittlichen Vollkosten bei Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Tagesfamilien ein einheitlicher Bundesbeitrag für alle drei Betreuungsarten festgelegt wird.
Ausserdem rät der Bericht wegen der fehlenden Datenbelastbarkeit von einer Regionalisierung des Bundesbeitrags ab. Kommt hinzu: regional unterschiedliche Beiträge würden regionale Unterschiede, zum Beispiel bei der Qualität, verfestigen.
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