Evaluation Gesetzesrevision IV

Berufsintegration statt Invalidität: Wie neue Massnahmen für Jugendliche umgesetzt werden

17. April 2025

Ein Einstieg ins Berufsleben trotz gesundheitlicher Einschränkung: In der Invalidenversicherung gelten seit 2022 neue Massnahmen, um betroffenen Jugendlichen den Zugang zur Berufsbildung zu erleichtern. INFRAS hat für den Bund untersucht, ob und wie die neuen Massnahmen wirken.


Entscheidender Übergang: Schaffen Jugendliche den Einstieg ins Berufsleben, kann unter Umständen die Einstufung zur Invalidität vermieden werden. (Foto: iStock / GCShutter)
Entscheidender Übergang: Schaffen Jugendliche den Einstieg ins Berufsleben, kann unter Umständen die Einstufung zur Invalidität vermieden werden. (Foto: iStock / GCShutter)

Jugendliche mit gesundheitlichen Einschränkungen sollen möglichst nicht in eine Invalidität geraten, und ihre Chancen auf einen Berufsabschluss sollen erhöht werden. Darauf zielt das 2022 in Kraft getretene revidierte Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) ab. Im Zentrum stehen dabei Jugendliche zwischen 13 und 25 Jahren, die am Übergang von obligatorischer Schule zur Berufsbildung stehen. Im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) hat INFRAS zusammen mit Projektpartner Ralph Thomas eine Evaluation zu den Neuerungen durchgeführt.

Intensivere Zusammenarbeit der Fachstellen trägt Früchte

Die Evaluation zeigt, dass die Neuerungen umgesetzt werden. So gibt es wie angestrebt eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den IV-Stellen und den kantonalen Stellen für das Case Management Berufsbildung. Erreicht wird dies u.a. durch eine Mitfinanzierung des Case Managements Berufsbildung durch die IV. Schliesslich stärken auch die spezialisierten kantonalen Brückenangebote die Zusammenarbeit zwischen IV und kantonalen Stellen. Die intensivere Zusammenarbeit wiederum zeigt erste positive Wirkungen: Jugendliche mit gesundheitlichen Einschränkungen werden dadurch früher erfasst und begleitet.

Mehr Jugendliche werden gezielt auf Berufsleben vorbereitet

Auch die weiteren Neuerungen in der IV führen dazu, dass Jugendliche mit gesundheitlichen Einschränkungen früher erfasst, begleitet und unterstützt werden. Die Anzahl Jugendlicher in Vorbereitungsmassnahmen, die an das Berufsleben heranführen sollen, ist gestiegen, wie die Evaluation zeigt. 2022 waren es knapp 4000 Personen, 2023 bereits über 6300. Für eine Beurteilung der Wirkungen der verschiedenen Massnahmen ist es jedoch noch zu früh. Der Bericht hält aber Hinweise auf erste positive Wirkungen der Vorbereitungsmassnahmen fest.

Interviews mit Fachleuten zeigen auch Herausforderungen auf

INFRAS hat für die Evaluation die Entwicklungen in acht ausgewählten Kantonen analysiert. Der Bericht hält auch Herausforderungen und Optimierungsbedarf in Bezug auf die Neuerungen bei der Invalidenversicherung fest.

Hauptteil der empirischen Arbeiten waren qualitative Interviews mit dutzenden Fachleuten von relevanten kantonalen Stellen und Leistungserbringern. Zudem wurden die Ergebnisse der Evaluation an einem Workshop mit Expert:innen validiert.

Weitere Informationen:

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Projektteam

Stephan Hammer Bereichsleiter, Partner
Yannick Gasser Projektleiter
Susanne Stern Geschäftsleiterin, Partnerin

Projekt

Evaluation der Umsetzung der Neuerungen in der Invalidenversicherung am Übergang I

Laufzeit

2023 - 2025

Themen


Leistungen


Auftraggeber

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

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Kontakt

Stephan Hammer Bereichsleiter, Partner