Ein Einstieg ins Berufsleben trotz gesundheitlicher Einschränkung: In der Invalidenversicherung gelten seit 2022 neue Massnahmen, um betroffenen Jugendlichen den Zugang zur Berufsbildung zu erleichtern. INFRAS hat für den Bund untersucht, ob und wie die neuen Massnahmen wirken.

Jugendliche mit gesundheitlichen Einschränkungen sollen möglichst nicht in eine Invalidität geraten, und ihre Chancen auf einen Berufsabschluss sollen erhöht werden. Darauf zielt das 2022 in Kraft getretene revidierte Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) ab. Im Zentrum stehen dabei Jugendliche zwischen 13 und 25 Jahren, die am Übergang von obligatorischer Schule zur Berufsbildung stehen. Im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) hat INFRAS zusammen mit Projektpartner Ralph Thomas eine Evaluation zu den Neuerungen durchgeführt.
Intensivere Zusammenarbeit der Fachstellen trägt Früchte
Die Evaluation zeigt, dass die Neuerungen umgesetzt werden. So gibt es wie angestrebt eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den IV-Stellen und den kantonalen Stellen für das Case Management Berufsbildung. Erreicht wird dies u.a. durch eine Mitfinanzierung des Case Managements Berufsbildung durch die IV. Schliesslich stärken auch die spezialisierten kantonalen Brückenangebote die Zusammenarbeit zwischen IV und kantonalen Stellen. Die intensivere Zusammenarbeit wiederum zeigt erste positive Wirkungen: Jugendliche mit gesundheitlichen Einschränkungen werden dadurch früher erfasst und begleitet.
Mehr Jugendliche werden gezielt auf Berufsleben vorbereitet
Auch die weiteren Neuerungen in der IV führen dazu, dass Jugendliche mit gesundheitlichen Einschränkungen früher erfasst, begleitet und unterstützt werden. Die Anzahl Jugendlicher in Vorbereitungsmassnahmen, die an das Berufsleben heranführen sollen, ist gestiegen, wie die Evaluation zeigt. 2022 waren es knapp 4000 Personen, 2023 bereits über 6300. Für eine Beurteilung der Wirkungen der verschiedenen Massnahmen ist es jedoch noch zu früh. Der Bericht hält aber Hinweise auf erste positive Wirkungen der Vorbereitungsmassnahmen fest.
Interviews mit Fachleuten zeigen auch Herausforderungen auf
INFRAS hat für die Evaluation die Entwicklungen in acht ausgewählten Kantonen analysiert. Der Bericht hält auch Herausforderungen und Optimierungsbedarf in Bezug auf die Neuerungen bei der Invalidenversicherung fest.
Hauptteil der empirischen Arbeiten waren qualitative Interviews mit dutzenden Fachleuten von relevanten kantonalen Stellen und Leistungserbringern. Zudem wurden die Ergebnisse der Evaluation an einem Workshop mit Expert:innen validiert.
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