Wie können die neuen Marktmechanismen nach Artikel 6 des Pariser Klimaschutzabkommens ausgestaltet werden? Diese Frage stand auf der Agenda der Bonner Klimakonferenz Ende Juni 2019 (nähere Informationen zur Konferenz finden Sie hier unter ‘Klimakonferenz in Bonn – Juni 2019’). Im Auftrag des Umweltbundesamts hatte INFRAS im Vorfeld an vier Diskussionspapieren mitgearbeitet, darunter an zweien als Hauptautorin. Der Bericht zum Thema Benchmarking diskutiert, inwiefern globale Benchmarks bei der Analyse von Treibhausgasemissionen im Rahmen des Gutschriftenmechanismus unter Artikel 6.4 des Pariser Klimaschutzabkommens sinnvoll sind. Das Diskussionspapier zum Thema Ambitionsförderung erörtert vier Optionen, mit denen eine Steigerung der Ambitionen im Rahmen der internationalen Marktmechanismen unter Artikel 6 des Abkommens von Paris langfristig gelingen und gegenläufige Anreize zu einer Verwässerung der Zielumsetzung verhindert werden können.
Globale Benchmarks sind für die meisten CO2-Emissionsquellen wenig geeignet. Viele Waren und Dienstleistungen sind heterogen, Emissionen hängen nicht zuletzt von lokalen Faktoren ab. Um Treibhausgasemissionen im Rahmen des internationalen Marktmechanismus unter Artikel 6.4 des Pariser Klimaschutzabkommens zu analysieren, ist Benchmarking – also die vergleichende Leistungsbewertung entlang von festgelegten Bezugswerten – daher häufig wenig zweckmässig. Allerdings können Benchmarks bei einzelnen Emissionsquellen durchaus eine wichtige Rolle spielen: Zum Beispiel können sie zum Vergleich mit Referenzemissionen bei industriellen Prozessen dienen.
Die freiwillige Zusammenarbeit der Mitgliedsländer fördern und dabei die Ambition ihrer Reduktionsziele in der Emission von Treibhausgasen steigern – das ist ein zentraler Bestandteil von Artikel 6 des Pariser Klimaschutzabkommens. Doch die wirtschaftlichen Anreize der Kohlenstoffmärkte könnten einer Ambitionssteigerung entgegenwirken oder die Umsetzung der Zeile gar verwässern. Das Diskussionspapier erörtert vier Optionen, mit denen eine Steigerung der Ambitionen langfristig gelingen und gegenläufige Anreize verhindert werden können: 1) die Stärkung der Berichterstattung, Transparenz und Vergleichbarkeit; 2) Ausgestaltung des Artikel 6.4 Mechanismus, damit dieser helfen kann, die Ambitionen der Gastländer zu steigern; 3) Unterstützung des Gastgeberlandes, damit dieses die Ambitionen durch den Artikel 6.4 Mechanismus steigern kann; 4) Förderung des Beschaffungslandes, damit dieses die Ambitionen durch den Artikel 6.4 Mechanismus erhöht.
Hintergrund: Die vier Diskussionspapiere des Projektes für das deutsche Umweltbundesamt (UBA) beleuchten zentrale Aspekte des Gutschriftenmechanismus unter Artikel 6 des Pariser Klimaschutzabkommens. Zusammen mit dem Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie sowie dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung hat INFRAS diese erarbeitet. Neben den beiden beschrieben Berichten, setzt sich ein weiteres Diskussionspapier mit Optionen zur ‘Gesamtminderung der globalen Emissionen’ auseinander, ein anderes diskutiert die mögliche Rolle des freiwilligen Marktes zur Ambitionssteigerung.