Ein Ausbau der Fernwärme in einem Strassenzug bei gleichzeitiger Stilllegung der Gasversorgung (Direktumstieg) ist technisch machbar und bei einer ausreichend langen Ankündigungsfrist auch für besonders betroffene Liegenschaftsbesitzende akzeptabel. Dies zeigt die Studie von Eicher+Pauli und INFRAS im Auftrag der Stadt Zürich.
Gemäss der Energieplanung der Stadt Zürich sollen rund 60 Prozent des städtischen Siedlungsgebiets mit thermischen Netzen erschlossen werden. Gleichzeitig soll sich die Gasversorgung schrittweise aus diesen Gebieten zurückziehen. Bei einem Direktumstieg wird der Ausbau der Fernwärme in einem Strassenzug mit der gleichzeitigen Stilllegung der Gasversorgung kombiniert. Eicher+Pauli und INFRAS untersuchten im Auftrag der Stadt Zürich die technische Machbarkeit und die Akzeptanz eines Direktumstiegs für bestehende oder geplante Prioritätsgebiete der Fernwärmeversorgung in der Stadt Zürich (ca. 3'400 betroffene Gebäude).
Die Studie fokussierte auf «Härtefälle», d.h. Liegenschaften oder GaskundInnen, bei denen die Stilllegung des Gasnetzes bei einem Direktumstieg unzumutbare Folgen hätte. Betroffen sind vor allem Liegenschaften mit dezentraler Warmwassererzeugung und/oder einer Heizzentrale, die oberhalb des Erdgeschosses liegt, sowie Gastronomiebetriebe.
Während Eicher+Pauli die technischen Fragen bearbeiteten, untersuchte INFRAS die Akzeptanz eines Direktumstiegs anhand einer qualitativen Befragung verschiedener Akteure, insbesondere auch besonders betroffener Liegenschaftsbesitzenden.
Ein Direktumstieg ist aus technischer Sicht machbar und finanziell tragbar
Die technische Machbarkeit des Direktumstiegs ist aus einer technisch-planerischen Sicht grundsätzlich gegeben. Der Umstieg kann jedoch mit einem hohen technischen und finanziellen Aufwand verbunden sein. Die finanzielle Tragbarkeit sollte für die Eigentümerschaften in der Regel gegeben sein, kann aber in Einzelfällen aufgrund von Liquiditätsengpässen zu Schwierigkeiten führen. Insgesamt werden von einem Direktumstieg keine grosse Anzahl Härtefälle erwartet.
Eine Ankündigungsfrist von 10 Jahren ist für besonders betroffene Liegenschaftsbesitzende akzeptabel
Die Mehrheit der befragten besonders betroffenen Liegenschaftsbesitzenden haben einen Direktumstieg innerhalb von 10 Jahren als akzeptabel beurteilt. Demgegenüber stösst ein Direktumstieg mit einer Ankündigungszeit von 5 Jahren auf deutlich weniger Akzeptanz und ist kaum zu empfehlen. Gründe dafür sind die kurze Planungsfrist von 5 Jahren und die geringere Flexibilität, die Umrüstungs- und Sanierungsarbeiten auf die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse abzustimmen.
Vorgehen mit zwei Erschliessungswellen ist bei kurzfristigem Umstieg denkbar
In Gebieten, in denen ein kurzfristiger Umstieg bereits nach fünf bis sieben Jahren geplant ist, könnte ein zweistufiger Übergang mit befristetem Parallelbetrieb und zwei möglichen Anschlusszeitpunkten gewählt werden. Zum einen könnten damit die Vorteile einer konzentrierten Erschliessung genutzt und die Belastung der Strassen auf zwei Erschliessungszeitpunkte reduziert werden. Zum anderen könnten die betroffenen Liegenschaftsbesitzenden ihren Anschlusszeitpunkt flexibler wählen, was die Akzeptanz dieses Vorgehens deutlich erhöhen würde.
Klare Kommunikation und flankierende Massnahmen fördern die Akzeptanz
Zentral für die Akzeptanz eines Direktumstiegs sind zum einen eine möglichst frühe, klare und verbindliche Kommunikation sowie eine kompetente und zentrale Ansprechperson seitens der Stadt. Zum anderen sind umfassende Informations- und Beratungsangebote sowie eine angemessene finanzielle Förderung (inkl. Restwertentschädigung) entscheidend. Zudem könnte der Umstiegsprozess durch eine verbesserte Koordination der involvierten Behörden (optimierte Bewilligungsverfahren) unterstützt werden.
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