Arbeitshilfe für Kantone

Klimawandel in den kantonalen Richtplan integrieren

17. Mai 2022

Die Raumentwicklung verfügt über wichtige Hebel, um Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel voranzutreiben. Wie Kantone ihre Richtpläne stärker darauf ausrichten können, zeigt eine Arbeitshilfe, die INFRAS im Auftrag des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) erarbeitet hat.


Wind- und Solarkraft im Berner Jura: Der kantonale Richtplan sichert Flächen für die erneuerbare Energieproduktion. (Foto: Keystone-SDA)
Wind- und Solarkraft im Berner Jura: Der kantonale Richtplan sichert Flächen für die erneuerbare Energieproduktion. (Foto: Keystone-SDA)

Klimaangepasste Siedlungsentwicklung, Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien, Umgang mit Naturgefahren: Der Umgang mit Klimawandel stellt vielfältige Herausforderungen an die Raumentwicklung. Im Auftrag des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) hat INFRAS eine Arbeitshilfe erarbeitet, die Kantone unterstützt, ihre kantonalen Richtpläne stärker auf Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel auszurichten. Die Arbeitshilfe zeigt den Fächer an Themen und Wegen zum Umgang mit dem Klimawandel auf und illustriert diese an Beispielen aus der Praxis.

Viele bekannte, aber auch neue Themen

Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sind für die Raumplanung nicht völlig neu. Vieles wird bereits in den Richtplänen thematisiert, etwa die Siedlungsentwicklung nach innen, die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs oder der Hochwasserschutz. Dazu kommt eine Reihe neuer Themen, mit denen sich die Richtpläne befassen müssen: etwa die Ausrichtung am Netto-Null-Ziel, klimaangepasste Siedlungs- und Verkehrsstrukturen, klimafreundliche Landwirtschaft oder der Umgang mit Wasser im Siedlungsgebiet.


Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel im kantonalen Richtplan: ein Überblick. (Grafik: INFRAS)
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel im kantonalen Richtplan: ein Überblick. (Grafik: INFRAS)

Möglichst verbindlich im Richtplan verankern

Je konkreter und verbindlicher Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel im Richtplan adressiert werden, desto eher kann dieser einen Beitrag zur «Klimaraumplanung» leisten. Mit entsprechenden Planungsgrundsätzen oder Planungsanweisungen wird eine Behördenverbindlichkeit geschaffen – darauf basierend können wirksame Massnahmen entwickelt werden.

Weitere Informationen

Projektteam

Thomas von Stokar Geschäftsleiter, Partner
Myriam Steinemann Bereichsleiterin, Partnerin, Verwaltungsrätin
Romina Weber Wissenschaftliche Beraterin

Projekt

Umgang mit dem Klimawandel im kantonalen Richtplan - Arbeitshilfe

Laufzeit

2021 - 2022

Themen


Leistungen


Auftraggeber

Bundesamt für Raumentwicklung ARE

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Kontakt

Myriam Steinemann Bereichsleiterin, Partnerin, Verwaltungsrätin