Die Kosten im Schweizer Gesundheitswesen steigen seit Jahren. Institutionalisierte «Bremsen» mit verbindlichen Zielvorgaben könnten diese Entwicklung dämpfen. Zwei Modelle sind denkbar, wie Thomas von Stokar und Anna Vettori von INFRAS sowie Tilman Slembeck von der Universität St.Gallen in der Zeitschrift «im dialog» (3/2018, Seite 4-7) der CSS Versicherung aufzeigen: Bei einer «Budgetsteuerung» würden die Leistungserbringer, beispielsweise die Krankenhäuser, ein nicht zu überschreitendes Kostenbudget zugewiesen bekommen. Ein solches Modell wäre zwar sehr wirksam, die Umsetzung jedoch komplex. Wegen möglichen «Trittbrettfahrens» ist nämlich davon auszugehen, dass letztlich bis auf die kleinste hierarchische Organisationseinheit (Praxis, Spital etc.) hinunter Budgets für die Leistungserbringer festgelegt werden müssten. Diesen Nachteil hätte eine «Tarifsteuerung» nicht – sie würde über Preisanpassungen erfolgen und deutlich weniger stark in das Gesundheitssystem eingreifen. Allerdings wären hier angebotssteuernde Massnahmen (z.B. Praxisbewilligungen) oder Massnahmen zur Reduktion von Moral Hazard-Verhalten von PatientInnen nötig, damit die Kostendämpfungsziele auch wirklich erreicht werden.
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