Spielsuchtabgabe: Studie zu umgesetzten Massnahmen

21. Januar 2015

Im Rahmen einer interkantonalen Vereinbarung (IVLW) sind die Kantone verpflichtet, die von den Lotterie- und Wettunternehmen erhaltenen Mittel aus der Spielsuchtabgabe für Prävention und Spielsuchtbekämpfung einzusetzen. Die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz hat INFRAS Ende 2013 beauftragt, die Verwendung der Spielsuchtabgabe zu evaluieren. Die Evaluation hat primär formativen Charakter und baut auf der im Jahr 2013 erstellten Bestandesaufnahme auf. Sie verschafft einen Überblick über die Massnahmen zur Spielsuchtbekämpfung in den Kantonen und untersucht fünf Massnahmen aus den Bereichen Prävention, Beratung und Behandlung im Detail. Die Evaluation kommt zum Schluss, dass die Aktivitäten der Kantone in den letzten Jahren wesentlich zur Sensibilisierung und Professionalisierung beigetragen haben. Handlungsbedarf sieht sie insbesondere bei den konzeptionellen Grundlagen, der strategischen Steuerung, der Forschung und der gesamtheitlichen, spielübergreifenden Bekämpfung der Spielsucht.

Der Schlussbericht

Projektteam

Thomas von Stokar Geschäftsleiter, Partner
Stephanie Schwab Cammarano Freie Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Remo Zandonella Projektleiter


Laufzeit

2015

Themen


Leistungen


Auftraggeber

Geschäftsstelle Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz

Kontakt

Thomas von Stokar Geschäftsleiter, Partner