Direkte pandemiebedingte Gesundheitskosten

Covid-19-Pandemie: Wieviel die Kantone im Gesundheitswesen ausgegeben haben

11. Juli 2023

Die Pandemie hat das Gesundheitswesen auf die Probe gestellt – auch finanziell. Bund, Kantone und Versicherungen mussten erhebliche Mehrkosten tragen. Der Bund hat INFRAS beauftragt, jenen Teil der direkten pandemiebedingten Gesundheitskosten zu erheben, den die Kantone getragen haben.


Intensivstation im Spital Sitten: Die Kantone haben 2020 und 2021 pandemiebedingte direkte Gesundheitskosten in der Höhe von rund 1 bis 1.5 Milliarden Franken getragen – im Jahr 2020 sind am meisten Kosten in den Spitälern entstanden. (Foto: Keystone-SDA / Jean-Christophe Bott)
Intensivstation im Spital Sitten: Die Kantone haben 2020 und 2021 pandemiebedingte direkte Gesundheitskosten in der Höhe von rund 1 bis 1.5 Milliarden Franken getragen – im Jahr 2020 sind am meisten Kosten in den Spitälern entstanden. (Foto: Keystone-SDA / Jean-Christophe Bott)

Die Covid-19-Pandemie verursachte bei Bund, Kantonen, Krankenversicherungen und Versicherten besondere Gesundheitskosten. Im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit BAG und in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat INFRAS die direkten pandemiebedingten Gesundheitskosten der Kantone untersucht. Hintergrund der Erhebung ist ein Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (20.3135 SGK-SR): Es beauftragte den Bundesrat damit, Transparenz darüber zu schaffen, wie sich die Gesundheitskosten der Pandemie auf die verschiedenen Kostenträger ausgewirkt haben.

Kantone haben Kosten von mindestens einer Milliarde Franken getragen

Gemäss der Erhebung bei den Kantonen haben sie in den Jahren 2020 und 2021 direkte pandemiebedingte Gesundheitskosten in der Höhe von insgesamt rund 1 bis 1.5 Milliarden Franken getragen. Dabei nicht enthalten sind die Kosten der stationären Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten. Diese wurden separat geschätzt und betragen laut Schlussbericht des Bundesrats zu den Kostenträgern für 2020 und 2021 insgesamt 1 bis 1.2 Millionen Franken.

Untenstehende Abbildung zeigt die von INFRAS bei den Kantonen erhobenen pandemiebedingten direkten Gesundheitskosten im Überblick. Die Kosten wurden in fünf Kategorien aufgeteilt, wie auch in der Grafik ersichtlich ist:

  • Kategorie 1: Kosten für die Bereitstellung von spezifischen Kapazitäten zur Bewältigung der Pandemie in den Spitälern (effektive Kosten sowie Bandbreite),
  • Kategorie 2: Kosten im Zusammenhang mit der Restkostenfinanzierung Pflege in Alters- und Pflegeheimen (APH) sowie bei der Pflege zu Hause (PZH),
  • Kategorie 3: Kosten für Analysen auf SARS-CoV-2,
  • Kategorie 4: Kosten im Zusammenhang mit der Impfung der Bevölkerung, und
  • Kategorie 5: Kosten für die Beschaffung und Weiterverteilung oder Abgabe medizinischer Güter.

Anmerkung zur Grafik: Die hellblaue Fläche der Kategorie 1 stellt den Unsicherheitsbereich der Kosten in den Spitälern dar. Die effektiven totalen Kosten bewegen sich in der Höhe der dunkelblauen Fläche plus einen unbekannten Teil der hellblauen Fläche.

Mit einem Anteil an den Gesamtausgaben der Kantone von 58 bis 77 Prozent sind 2020 am meisten Kosten in den Spitälern entstanden: für die Bereitstellung von spezifischen Kapazitäten. Dazu gehören beispielsweise die Bereithaltung von Betten und Personal sowie bauliche Massnahmen zum Infektionsschutz. Im Jahr 2021 hingegen bildeten die Kosten für das Impfen den grössten Kostenblock (41 bis 49 Prozent).

Teilweise erhebliche Unterschiede zwischen den Kantonen

Der Quervergleich der Pro-Kopf-Kosten der Kantone zeigt, dass die kantonalen Ausgaben teilweise stark variierten. Je nach Kanton liegen die pandemiebedingten Gesundheitskosten zwischen 10 und 450 Franken pro Person, wie folgende Grafik zeigt:

Gründe für die Unterschiede sind, dass die Kantone unterschiedlich auf die Herausforderungen reagiert und unterschiedlich viele Kapazitäten bereitgestellt haben. Die Kantone konnten frei entscheiden, wie sie die Pandemiebewältigung ausgestalten und inwiefern sie Mehrkosten der Spitäler und weiterer Leistungserbringer wie Alters- und Pflegeheime abgelten. Darüber hinaus kann auch das Infektionsgeschehen die Kosten der Kantone erklären: Die Gesamtverweildauer von Patientinnen und Patienten, die mit Covid-19 hospitalisiert wurden, ist mit den direkten pandemiebedingten Kosten positiv assoziiert.

Daten bei den Kantonen eingeholt und plausibilisiert

INFRAS hat die pandemiebedingten Gesundheitskosten direkt bei allen 26 Kantonen erhoben. Die Angaben der Kantone wurden geprüft und allfällige Unklarheiten direkt geklärt. Zudem fand ein zweiter Plausibilisierungsschritt statt, indem die Angaben mit Kennzahlen des Bundes verglichen wurden.

Für das Jahr 2022 konnten die meisten Kantone zum Zeitpunkt der Befragung (Oktober–November 2022) keine vollständigen Angaben machen. Die verfügbaren Angaben deuten jedoch darauf hin, dass die 2022 angefallenen Kosten deutlich tiefer waren als in den Jahren 2020 und 2021.

Weitere Informationen

  • Schlussbericht: Direkte pandemiebedingte Gesundheitskosten der Kantone
  • Medienmitteilung des Bundesrats: «Coronavirus: Schlussbericht über die Auswirkungen der Pandemie auf die Gesundheitskosten»
  • Schlussbericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 20.3135 SGK-SR vom 21. April 2020 (21.06.2023) namens «Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Kostenträger im Gesundheitswesen»

Projektteam

Judith Trageser Bereichsleiterin, Partnerin
Thomas von Stokar Geschäftsleiter, Partner
Kosta Shatrov Wissenschaftlicher Berater

Projekt

Direkte pandemiebedingte Kosten der Kantone

Laufzeit

2022 - 2023

Themen


Leistungen


Auftraggeber

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

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Kontakt

Judith Trageser Bereichsleiterin, Partnerin